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Das Humanforschungsgesetz (HFG) regelt die Forschung am Menschen in der Schweiz einheitlich. Damit müssen alle Forschungsprojekte nach Good Clinical Practice (GCP) oder gleichwertigen Richtlinien durchgeführt werden und je nach Risikokategorie spezifische Auflagen erfüllen.
In den letzten Jahren sind die gesetzlichen Anforderungen an die akademische Forschung erheblich gestiegen. Somit verlangt die Planung und Durchführung von Forschungsprojekten Grundkenntnisse über die anzuwendenden Gesetze und Verordnungen.
Unter folgendem Link finden Sie eine Zusammenstellungen der wichtigsten nationalen und internationalen Rechtstexte und Richtlinien, welche im Bereich der Forschung am Menschen von Bedeutung sind.
https://new.usz.ch/fachbereich/clinical-trials-center/angebote/forschungsunterstuetzende-dokumente/